Hier findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Einreisebestimmungen nach UK. Seit dem Austritt aus der Europäischen Union hat das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland eigene Regelungen. Diese unterscheiden sich in vielen Punkten von den EU-Bestimmungen und können sich auch kurzfristig ändern.
Es empfiehlt sich, regelmäßig den aktuellen Stand auf den Webseiten der Bundesregierung, der Britischen Regierung oder VisitBritain.com zu prüfen.
Deutschland und Großbritannien haben 2025 einen Freundschaftsvertrag geschlossen und sich auf ein Abkommen geeinigt, das die Einreise für deutsche Schulgruppen erleichtern wird. Geplant ist, dass Schüler/-innen bis 19 Jahre aus anerkannten deutschen Schulen, die in Gruppen ab fünf Personen reisen, ohne Visum und ohne ETA nach Großbritannien einreisen können. Die Erleichterung ist bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Bis zur verbindlichen Einführung gelten weiterhin die aktuellen britischen Einreisebestimmungen (ETA bzw. Visumspflicht).
Stand 21. Januar 2026
Die neue Einreiseerleichterung für deutsche Schulgruppen ist beschlossen, befindet sich jedoch derzeit noch in der Planungsphase und ist noch nicht offiziell in Kraft. Für alle derzeit gebuchten und geplanten Klassenfahrten gelten weiterhin die aktuellen Einreisebestimmungen der britischen Regierung (ETA bzw. Visumspflicht). Erst nach offizieller Einführung der neuen Regelung entfällt diese Pflicht für berechtigte Schulgruppen.
Aktueller Stand (noch gültig)
Das angekündigte Einreise-Arrangement für deutsche Schulgruppen ist derzeit noch nicht offiziell umgesetzt. Bis auf Weiteres gelten für alle Schulgruppen die regulären Einreisebestimmungen der britischen Regierung (GOV.UK):
• Visumfreie EU/EWR/CH-Staatsangehörige → ETA erforderlich
• Visumpflichtige Staatsangehörige → Standard Visitor Visa erforderlich
Geplante Regelung (noch nicht gültig):
Erst nach offizieller Einführung der Einreiseerleichterung soll Folgendes gelten:
Schüler/-innen bis einschließlich 19 Jahre, die als berechtigte Schulgruppe einreisen
(min. 5 Teilnehmende, anerkannte deutsche Schule), benötigen keine ETA oder Visum.
Für sie reicht ein Personalausweis (EU/EWR/CH) bzw. ein Reisepass (andere Staatsangehörigkeiten).
Für Erwachsene (19+) gelten die üblichen UK-Einreisebestimmungen. Sie reisen mit Reisepass und benötigen je nach Staatsangehörigkeit zusätzlich eine ETA oder ein Visum.
Ab 2026 (Datum liegt noch nicht fest) können deutsche Schulgruppen unter bestimmten Bedingungen ohne ETA und ohne Visum in das Vereinigte Königreich einreisen. Damit eine Gruppe als berechtigt gilt, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
• Mindestens 5 Personen, die gemeinsam reisen
• Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 19 Jahre
• Zugehörigkeit zu einer in Deutschland anerkannten Schule oder Bildungseinrichtung
• Bestätigung der Schulanerkennung durch die zuständige deutsche Behörde
• Gruppenliste, in der diese Voraussetzungen dokumentiert sind
Die Berechtigung einer Schulgruppe für die erleichterte UK-Einreise wird durch zwei Nachweise belegt, die beim Grenzübertritt mitzuführen sind:
1. Eine Gruppen-/Namensliste nach UK-Vorgaben, die die Voraussetzungen dokumentiert (min. 5 Teilnehmende, Schüler/-innen bis einschließlich 19 Jahre, Zugehörigkeit zu einer in Deutschland anerkannten Schule/Bildungseinrichtung).
2. Eine Bestätigung der Schulanerkennung durch die zuständige deutsche kommunale bzw. kompetente Behörde.
Die amtliche Bezeichnung und das offizielle Formular für die Gruppen-/Namensliste wurden noch nicht veröffentlicht. Sobald es verfügbar ist, ergänzen wir hier den offiziellen Link.
Grundsätzlich ist für die Einreise nach Großbritannien ein Reisepass erforderlich – auch für Kinder, Jugendliche und Transitreisende. Die Einreise nur mit Personalausweis ist nicht möglich.
EU-, EWR- und Schweizer Bürger können sich in der Regel bis zu sechs Monate ohne Visum im Vereinigten Königreich aufhalten. Für Nicht-EU/EWR-Bürger gilt hingegen Visumspflicht: Das entsprechende Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden, und die Bearbeitung kann bis zu zwei Monate dauern. Die Antragstellung ist durch die Eltern oder die Reisenden selbst zu organisieren, SENLAC Tours kann dies nicht übernehmen.
Aktuelle Informationen zum Visum erhaltet ihr unter: www.gov.uk
Nein. Es gelten individuelle Visa/ETA-Vorgaben. Ein Sammelvisum gibt es nicht.
Die elektronische Einreisegenehmigung (ETA)
ist eine digitale Registrierung, die mit dem Reisepass der reisenden Person verknüpft wird und eine Sicherheitsüberprüfung ermöglicht. Seit 2025 benötigt jeder, der nach Großbritannien einreisen möchte – auch EU-Bürger ohne Visumspflicht –, eine ETA.
Die Beantragung der ETA
erfolgt eigenständig online oder über die offizielle UK ETA-App (iOS/Android). Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos verfügbar (die ETA selbst kostet £16). Jeder Reisende muss eine eigene ETA beantragen. Aus Datenschutzgründen ist es Senlac Tours nicht möglich, diese Registrierung für Einzelpersonen vorzunehmen.
Wichtig: Die ETA ist passgebunden – Einreise nur mit demselben Reisepass, der für die ETA genutzt wurde.
Die ETA kostet 16 £ pro Person (Antrag). Die Zahlung ist mit Kredit- oder Debitkarte sowie über Apple Pay oder Google Pay möglich. Die ETA-Gebühr ist in der Regel nicht erstattungsfähig. Die bereits bezahlte ETA kann aber bis zu 2 Jahre (oder bis Passablauf) für spätere Reisen genutzt werden.
Seit dem 12. April 2025 dürfen Reisende kein Rind-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch sowie keine Milchprodukte mehr aus EU-Ländern für den persönlichen Gebrauch nach Großbritannien einführen. Das Verbot gilt für alle Reisenden – unabhängig davon, ob sie per Flugzeug, Fähre, Bus, Bahn oder Auto einreisen.
Mehr Informationen erhaltet ihr beim Auswärtigen Amt und beim UK Government.
Verboten ist die Einfuhr von Produkten wie:
• Käse, Wurstwaren, rohem oder verarbeitetem Fleisch der Tierarten Rind, Schwein, Schaf/Lamm und Ziege
• Milch und Milchprodukten wie Butter, Joghurt oder jeglicher Käse
• Sandwiches, die diese Produkte enthalten. Vegane Sandwiches sind zwar erlaubt, werden aber meist ebenfalls entsorgt, da an der Grenze nicht jedes Sandwich geöffnet werden kann.
Dies gilt unabhängig davon, ob sie verpackt, abgepackt oder unterwegs gekauft wurden.
Erlaubt ist die Einfuhr von diesen Produkten:
• Bestimmte verarbeitete Produkte, die keine verbotenen Fleisch- oder Milchbestandteile enthalten, wie Schokolade, Süßwaren, Brot, Kuchen, Kekse und Nudeln
• Pflanzliche Lebensmitteln wie Obst & Gemüse, sofern keine gesonderten phytosanitären Bestimmungen greifen.
• Geflügelfleisch und Geflügelprodukte
• Fisch und Fischprodukte
• Begrenzten Mengen an Säuglingsmilch und medizinischer Spezialnahrung
Entscheidend ist immer, dass die Produkte frei von tierischen Inhaltsstoffen aus den verbotenen Kategorien sind.
Die Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche (MKS) zu verhindern, nachdem die Zahl der Fälle in ganz Europa gestiegen ist. MKS ist für Menschen zwar ungefährlich, führt aber bei Nutztieren zu schweren Erkrankungen und hohen wirtschaftlichen Schäden. Schon kleinste Mengen kontaminierter Lebensmittel können theoretisch ausreichen, um die Krankheit weiterzuverbreiten. Großbritannien verfolgt daher eine konsequente Null-Toleranz-Strategie zum Schutz von Tierbeständen.
Personen, die mit verbotenen Produkten angetroffen werden, müssen diese an der Grenze abgeben; sie werden dort sofort vernichtet. Es können Geldstrafen von bis zu 5.000 Pfund in England verhängt werden. Kontrollen finden an Häfen, Flughäfen und im Eurotunnel stichprobenartig statt. Beschlagnahmte Warendürfen nicht weitertransportiert werden.
Wenn man bei einem vorübergehenden Aufenthalt in England krank wird oder bei einem medizinischen Notfall, hat man mit einer gültigen EHIC-Karte weiterhin Zugang zur medizinischen Versorgung. Die EHIC ist jedoch keine Alternative zur Reiseversicherung. Man sollte zusätzlich eine Reise- oder Krankenversicherung abschließen, die den Reisezeitraum abdeckt.
Auf der Website der britischen Regierung gibt es weitere Informationen zur Gesundheitsversorgung und zu Dokumenten, die man als Besucher mitbringen sollte.
Bitte beachten Sie, dass die Art und Weise, wie Reisende Zugang zur Gesundheitsversorgung in Schottland, Wales und Nordirland erhalten, eventuell anders ist als in England.
